Wir führen alle Arten von Prozessen vor jedem Gericht in Österreich inklusive Schiedsgerichten. Besonders häufig begegnen uns in Prozessen zum Beispiel folgende Themen:
· Gewährleistung, zB nach Hausbau, Gebrauchtwagenkauf, bei elektronischen Geräten
· Schadenersatz, zB im Zusammenhang mit Unfällen, nicht eingehaltenen Verträgen etc
· Grenzstreitigkeiten
· Streitigkeiten über Dienstbarkeiten wie zB Geh- und Fahrtrechte etc
· Erbstreitigkeiten
· Scheidungsstreit, Unterhaltsstreit etc
· Bereicherungsansprüche zB nach Auflösung von Lebensgemeinschaften
· arbeitsrechtliche Ansprüche
Wir klären für Sie gerne ab, ob Ihre Rechtschutzversicherung einen solchen Prozess deckt. Dabei arbeiten wir mit allen großen Rechtschutzversicherungsanstalten Österreichs zusammen.
Sie benötigen Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren, Führerscheinentzugsverfahren oder sonstigen Verwaltungsverfahren? Wir sind Ihre Ansprechpartner.
Dabei beschäftigen wir uns besonders mit folgenden Bereichen:
· Straßenverkehrsordnung
· Führerscheingesetz
· Ausländerbeschäftigung
· Sozialversicherung
· Arbeitnehmerschutz
· Betriebsanlagen
Wir bieten Unterstützung in arbeitsrechtlichen Causen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Wir helfen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und anderen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen sowie bei der Durchsetzung bzw Abwehr von Ansprüchen.
Dabei befassen wir uns vor allem mit folgenden Themen:
· Beratung im Zusammenhang mit Kündigungen, Vertretung bei Kündigungsanfechtungen
· Geltendmachung von Beendigungsansprüchen wie Abfertigung, Urlaubsersatzleistung etc
· Geltendmachung von Mehr- und Überstunden, Überprüfung von All-In-Klauseln
· Verfahren rund um Konkurrenzklauseln
· Prüfung und Durchsetzung von Bonus-, Prämien- und Provisionssystemen
· Diskriminierung im Betrieb
· Rückforderung von Ausbildungskostenersatz
· Prüfung von Betriebsvereinbarungen inklusive Sozialplänen
· Beratung rund um Personalabbau
Egal ob Sie als Vermieter mit Zahlungsschwierigkeiten Ihrer Mieter oder sonstigen Problemen mit diesen konfrontiert sind oder sich als Mieter vom Vermieter nicht fair behandelt fühlen, wir bieten Unterstützung.
Dies umfasst insbesondere folgende Bereiche:
· Verfassung von Mietverträgen samt Vergebührung
· Mietzins- und Räumungsklagen
· Geltendmachung von Mietzinsminderungen bei Mängeln am Mietobjekt
· Rückforderung von Kautionen
· Beratung im Zusammenhang mit Betriebskostenabrechnungen
· Geltendmachung von Investitionskostenersatz
Wir bieten Ihnen Vertretung in einem Sie betreffenden Strafverfahren an und erklären Ihnen, was in einem solchen Verfahren auf Sie zukommt.
Auch wenn Sie Opfer im Strafverfahren sind, können wir als Privatbeteiligtenvertreter bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen. Es gibt noch keine Anzeige? Mit uns können Sie auch besprechen, ob die Verfassung einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Sinn macht.
Wir bieten Ihnen Vertretung in einem Sie betreffenden Strafverfahren an und erklären Ihnen, was in einem solchen Verfahren auf Sie zukommt.
Auch wenn Sie Opfer im Strafverfahren sind, können wir als Privatbeteiligtenvertreter bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen. Es gibt noch keine Anzeige? Mit uns können Sie auch besprechen, ob die Verfassung einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Sinn macht.
Herr RA Dr. Gerhard Taufner und Herr RA Mag. Johann Huber aus unserer Kanzlei werden regelmäßig zu Masseverwaltern in Insolvenzen bestellt. Wir bieten auch Gemeinschuldnervertretung an und beraten generell zum Insolvenzrecht.
Gerne führen wir auch Forderungsanmeldungen in Insolvenzen durch.
Wir erstellen alle Arten von Verträgen / Urkunden, wie z. B.:
· Kaufverträge für Immobilien
· Testamente
· Gesellschaftsverträge
· Unternehmenskaufverträge
· Übergabs- und Schenkungsverträge
· Miet- und Pachtverträge
· Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen
· Arbeitsverträge, Werkverträge
· Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
· Lieferverträge
· Bauträgerverträge
Wenn notwendig, agieren wir als Treuhänder für die Vertragsteile,
sodass eine sichere Abwicklung gewährleistet ist.
Das Familienrecht spielt in unserem Kanzleialltag eine große Rolle. Wir verfügen über reiche Erfahrung bei der Abwicklung von Scheidungen, aber auch in anderen familienrechtlichen Verfahren. Dabei ist uns besonders wichtig, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen.
Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung und erstellen Scheidungsvereinbarungen. Gibt es keine Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner, vertreten wir Sie auch im strittigen Scheidungsverfahren.
Wir unterstützen Sie z. B. gerne:
· im Scheidungsstreit bzw. bei einvernehmlicher Scheidung
· im Unterhaltsverfahren (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt)
· im Aufteilungsverfahren
· im Obsorgeverfahren
· bei der Regelung des Kontaktrechts
Unsere Kanzlei betreut Sie gerne im Zusammenhang mit Ihrem Verkehrsunfall.
Wir setzen für Sie Ansprüche auf Fahrzeugschaden, Schmerzengeld, Heilbehelfe, Fahrtkosten etc durch oder vertreten Sie, wenn es nach einem Unfall zu einem Verwaltungsstrafverfahren oder sogar gerichtlichen Strafverfahren kommt. Auch wenn Sie mit Regressansprüchen seitens Ihrer Versicherung konfrontiert sind, stehen wir beratend zur Seite.
Öffnungszeiten
MO – DO 8:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr
FR 8:00 – 14:00
Uhr Telefonisch erreichen Sie uns:
MO – DO 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
FR 09:00 – 12:00 Uhr
Terminvergabe nur nach Vereinbarung.