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Die Rechtsanwaltskanzlei Taufner-Huber-Haberer wurde 1971 von Dr. Hans-Jörg Schachner gegründet und sukzessive ausgebaut. Im Jahr 1974 trat Dr. Hubert Schweighofer ein, 1987 kam Dr. Gerhard Taufner dazu, im Jahr 2008 Mag. Johann Huber. Im Juli 2009 trat Dr. Melanie Haberer ein. In der Zwischenzeit sind 14 Mitarbeiter in der Kanzlei beschäftigt, die sich um die Rechtsangelegenheiten der Klienten bemühen.
OGH bejaht direkte Ansprüche des Konsumenten gegen Unternehmen bei irreführender Werbung nach UWG
Wir sind auch abseits des arbeitsrechtlichen Schwerpunkts bemüht, für unsere Mandanten Ansprüche durchzusetzen. Daher konnten wir als Klagevertreter beim OGH die Bejahung direkter Schadenersatzansprüche des Konsumenten aufgrund irreführender Werbung auf Basis des UWG erreichen. Diese Frage war lange Zeit umstritten. Die Besonderheit beim Bestehen solcher Ansprüche ist, dass es keine direkte Vertragsbeziehung zum haftenden Unternehmen […]
Entscheidung EuGH 25.11.2021, C-233/20: Der EuGH hat klargestellt, dass die Regelung des österreichischen § 10 Abs 2 UrlG unionsrechtswidrig ist. Daher gebührt auch bei unberechtigtem vorzeitigen Austritt eine Urlaubsersatzleistung. Vorsicht: Dadurch können auch jetzt noch Nachforderungen für die Vergangenheit entstehen. Entscheidung OGH 22.10.2021 8 ObA 48/21y: Das Kündigungsverbot während der Kurzarbeit bewirkt keinen individuellen Kündigungsschutz für den betroffenen Arbeitnehmer. Die […]
Der Seminarveranstalter IIR hat Dr. Melanie Haberer bereits 2 x (2013 und 2015) bei den Speaker and Trainer of the Year Awards ausgezeichnet. http://www.iir.at/index.php?id=580 Wir freuen uns über die zweimalige Verleihung der Auszeichnung an Dr. Melanie Haberer.
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